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  • 01. April 2022
  • 2. Schulhalbjahr 2021/2022

Informationen für die Beantragung einer Schülerfahrkarte

Antrag für das kommende Schuljahr 2022/23

Für Schülerinnen und Schüler, für die bereits im Schuljahr 2021/22 ein Antrag über das OLAV-Antragsverfahren gestellt wurde und bei denen sowohl die Wohnadresse als auch die Schule gleich geblieben sind, ist kein neuer Antrag für das Schuljahr 2022/23 zu stellen.
Die Zentrale Stelle fordert alle Antragstellerinnen und Antragsteller aus dem Schuljahr 2021/22 ca. drei Wochen vor den Sommerferien auf, bestehende Daten aus dem Vorjahr zu bestätigen.

Ab dem 28.03.2022 kann für Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz in den Kreisen Herzogtum Lauenburg, Segeberg und Stormarn, die im kommenden Schuljahr 2022/23 neu eine Schule besuchen (Einschulung oder Schulwechsel), über das OLAV-Antragsverfahren ein Antrag auf Übernahme der Beförderungskosten zur Schule gestellt werden.

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