15.01.2022: Informationen zur aktuellen Erlasslage in der Corona-Schulinformation 2022-003
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
liebe Schülerinnen und Schüler,
liebes TES-Team,
die aktuelle Erlasslage in der Corona-Schulinformation 2022-003 sieht Änderungen zum 17.1.2022 vor.
- Wir testen weiterhin drei Mal pro Woche. Diese Regelung bleibt zunächst bis Mitte März bestehen. Ab sofort gilt diese Testpflicht für alle Personen, auch für Geimpfte, Genesene oder „Auffrischungsgeimpfte“.
- Auch die Quarantäneregelungen und der Absonderungserlass ändern sich. Bitte informieren Sie sich! Beachten Sie auch die angefügte Allgemeinverfügung unseres Kreises!
- Das beigefügte Verhaltensdiagramm des MBWK kann Ihnen im Alltag bei Ihren Entscheidungen helfen.
- Es geht weiter mit den AHA+L-Regeln (Abstand, Hygiene, Alltagsmaske + Lüften).
NEU:
- Tritt in Schulen ein Infektionsfall auf, der durch einen PCR-Test bestätigt wird, werden Sie durch ein Schreiben informiert und es besteht keine Absonderungspflicht. Das gilt z.B. auch für Sitznachbarn der infizierten Person.
- Lediglich im Einzelfall kann eine Absonderung in Betracht kommen, wenn die Schutzmaßnahmen nicht eingehalten worden sind.
- In diesen Fällen obliegt es der infizierten Person oder bei jungen Schülerinnen und Schülern ihren Erziehungsberechtigten, die engen Kontaktpersonen (z. B. Sitznachbarn) eigenverantwortlich zu informieren. In diesen Fällen gilt dann eine Absonderungspflicht für fünf Tage gemäß Absonderungserlass des MSGJFS.
- Sog. Geboosterte, „frisch“ doppelt Geimpfte, geimpfte Genesene und „frisch“ Genesene müssen jedoch gar nicht in Quarantäne.
- Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch einen PCR-Test bestätigt infiziert, gilt für sie oder ihn eine Quarantäne von sieben Tagen in Verbindung mit einer Bescheinigung über einen negativen Schnelltest am siebten Tag.
Ihre
Dany Rühe
Rektorin der Till-Eulenspiegel-Schule