Aktuelle Regeln zur Absonderung vom 15.02.2022
Das Gesundheitsministerium hat den sog. Absonderungserlass mit Wirkung zum 16. Februar geändert.
- Wichtig ist, dass nun für alle Personen, die an dem Testkonzept in Schulen teilnehmen und hierbei einen positiven Selbsttest haben, eine Bestätigung des Testergebnisses unverzüglich wieder durch einen PCR-Test erfolgen soll. Ein durch geschultes Personal durchgeführter SARS-CoV-2 zertifizierter Antigenschnelltest (PoC-Test) in einem Testzentrum oder einer Teststation reicht nun nicht mehr aus. Ist der PCR-Test negativ, so besteht keine Absonderungspflicht.
- Die 5-tägige Testpflicht gemäß § 7 Abs. 8 Schulen-Coronaverordnung nach einem Infektionsfall in einer Klasse, Lern- und Betreuungsgruppe entfällt, falls der nach dem Absonderungserlass erforderliche PCR-Test negativ ist.
- Tritt in einer Lerngruppe ein bestätigter Infektionsfall auf, so gilt weiterhin für die Schülerinnen und Schüler, die nicht infiziert sind, dass sie sich nicht grundsätzlich in Absonderung begeben müssen.
Mit dem aktuellen Schaubild erhalten Sie einen Überblick über die derzeitigen Regelungen zu Quarantäne und Isolation.
Nähere Informationen entnehmen Sie bitte auch der 88. Allgemeinverfügung des Kreises Herzogtum-Lauenburg gültig ab 15.02.2022.