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Infothek und Links für Eltern

Auf dieser Seiten haben wir eine Übersicht mit interessanten Informationen, Downloads und Links für Eltern zusammengestellt.


Tills Elterninfo - Elternleitfaden 2024/25

Wir freuen uns, Ihnen mit unserem Informationsheft einen Leitfaden an die Hand geben zu können, der Ihnen und Ihrem Kind den Einstieg in das Schulleben erleichtern soll.


Festsetzung einer Aufnahmekapazität für die Möllner Grundschulen

Beschluss der Schulkonferenz der Till-Eulenspiegel-Schule vom 18.12.2023.

Auf seiner Sitzung vom 30.10.2023 hat der SSJS der Stadt Mölln beschlossen, dass die Möllner Grundschulen Till-Eulenspiegel-Schule und Grundschule Tanneck aufgrund der räumlichen Gegebenheiten begrenzte Aufnahmekapazitäten haben. Daher wurde ein Antrag auf Kapazitätsbegrenzung an das Schulamt gestellt, der bewilligt wurde.

Der Antrag erfolgte auf Grundlage des Schleswig-Holsteinischen Schulgesetz vom 24. Januar 2007 nach §24 (Abs. (1) - (3)).

Die Till-Eulenspiegel-Schule plant weiterhin mit der Aufnahme von 4 Klassen. Dabei werden ca. 20 Kinder je Klasse plus vorbehaltlich 2 Plätze für Zuzüge vorgedacht. Für Kinder, die ein weiteres Jahr in der Eingangsphase verbleiben sind je Klasse ca. 2 Plätze vorgesehen.

Aufnahmeentscheidungen

(1) Alle Schüler und Schülerinnen des beschlossenen Einzugsgebietes der Möllner Grundschulen werden zu Beginn des 1. Schuljahres auf Wunsch der Eltern an der jeweiligen Grundschule aufgenommen. Gleiches gilt bei Zuzug im laufenden Schuljahr.

(2) Schüler/-innen werden zusätzlich aufgenommen, wenn ein Wechsel aus den DaZ-Basisklassen in die DaZ-Aufbaustufe einer Regelklasse erfolgt.

(3) Bei weiteren Aufnahmekapazitäten sollten folgende Kriterien gelten:

  • Schüler/-innen werden aufgenommen, wenn Geschwisterkinder gleichzeitig die jeweilige Grundschule besuchen. Ein Losverfahren greift, wenn es innerhalb dieses Kriteriums zur Überschreitung der Aufnahmekapazitätsbegrenzung kommt.
  • Schüler/-innen werden aufgenommen, wenn der Wohnort in der Zuständigkeit des Schulträgers liegt. Ein Losverfahren greift, wenn es innerhalb dieses zur Überschreitung der Aufnahmekapazitätsbegrenzung kommt.
  • Schüler/-innen von Alleinerziehenden mit familiärer Anbindung in der Stadt Mölln werden aufgenommen. Ein Losverfahren greift, wenn es innerhalb dieses zur Überschreitung der Aufnahmekapazitätsbegrenzung kommt.
  • Schüler/-innen werden aufgenommen, wenn die berufliche Tätigkeit eines/ einer Erziehungsberechtigten in der Stadt Mölln liegt und die familiäre Organisation unterstützt werden kann. Ein Losverfahren greift, wenn es innerhalb dieses zur Überschreitung der Aufnahmekapazitätsbegrenzung kommt.

(4) Verbleibende Plätze werden nach dem Losverfahren vergeben.

Falls die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazitäten der Möllner Grundschulen überschreitet, müssen diese nach Gesprächen mit der Schulaufsicht und dem Schulträger evtl. angepasst werden oder die Einzugsgebiete verändert werden.


Krankmeldungen & Entschuldigungen

Schicken Sie Ihr krankes Kind bitte nicht in die Schule!
Ist Ihr Kind erkrankt, dann benachrichtigen Sie bitte umgehend die Schule über:

  • eine telefonische Mitteilung an das Sekretariat unter der Schulnummer 04542/836225 bis spätestens zum Unterrichtsbeginn Ihres Kindes um 7.30 bzw. 8.20 Uhr. Sprechen Sie gerne auch auf unseren Anrufbeantworter.
  • eine Info per Mail an die Klassenlehrkraft und cc an die Schule: till-eulenspiegel-schule.moelln@schule.landsh.de

Liegt uns keine Krankmeldung Ihres Kindes vor, leiten wir entsprechend weitere Schritte ein.

Wenn Ihr Kind wieder gesund ist, tragen Sie die schriftliche Entschuldigung bitte im Hausaufgabenheft auf den entsprechenden Seiten ein.
Sollte Ihr Kind während des Schulvormittages erkranken, dann versuchen wir Sie telefonisch zu benachrichtigen. Bitte holen Sie Ihr Kind dann ab! Hinterlassen Sie bitte in der Schule eine sicher funktionierende, stets aktuelle Notfallnummer, damit wir Sie in jedem Fall erreichen können. Nutzen Sie bei Veränderungen Ihrer Kontaktdaten die Änderungsanzeige.


Beurlaubungen

Sollte einmal eine Beurlaubung Ihres Kindes erforderlich sein, dann muss diese bei der Klassenlehrerin bzw. beim Klassenlehrer schriftlich beantragt werden. Eine Schülerin oder ein Schüler kann gemäß § 15 des Schulgesetzes auf Antrag vom Schulbesuch oder der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen beurlaubt werden. Eine Beurlaubung kann nur aus wichtigem Grunde auf Antrag der Eltern erfolgen und wenn nachgewiesen wird, dass die Beurlaubung nicht den Zweck hat, die Schulferien zu verlängern.


Beschwerdemanagement an der TES Mölln

Miteinander reden und gemeinsam Lösungen finden

Wo eine Vielfalt von Menschen miteinander lebt, arbeitet und lernt, kommt es auch mal zu unterschiedlichen Ansichten und Meinungsverschiedenheiten. Konflikte, Kritik und Beschwerden gehören zum Schulalltag dazu und werden von uns wahr- und ernstgenommen sowie schnellstmöglich vertraulich bearbeitet.

Über Lob, Anfragen und konstruktive Vorschläge zur Verbesserung unseres Schulalltages freuen wir uns immer, da wir unsere Arbeit stetig verbessern möchten.

Da uns ein respektvolles, verantwortungsvolles und harmonisches Miteinander am Herzen liegt, empfehlen wir, unsere nachfolgenden Informationen zum Beschwerdemanagement an der TES zu lesen.


Informationen zur Erhöhung der Schulpauschale für hilfebedürftige Kinder zum 01.02.2024

Bitte beachten Sie folgende Informtionen zu Veränderungen im Bereich Bildung und Teilhabe vom Jobcenter Herzogtum Lauenburg:

Mit der Erhöhung des Bürgergeldes steigt auch die Schulpauschale für die hilfebedürftigen Kinder.

Zum 01.02.2024 wird der Betrag von 58 EUR auf 65 EUR erhöht und zum 01.08.2024 erfolgt die Anpassung von 116 EUR auf 130 EUR.

Aus diesem Anlass gibt es neue Flyer für Bildung und Teilhabe und einen angepassten Antragsvordruck. Alle Dokumente finden Sie auf unserer Homepage des Jobcenters Hrzgt. Lauenburg.


Unsere Elterntipps für einen sicheren Schulweg

Liebe Eltern,

wir möchten Ihnen einige Tipps für den sicheren Schulweg Ihres Kindes mit auf den Weg geben:


"Mölln buddelt" - Informationen zur Baumaßnahme in der Möllner Innenstadt ab 11.04.2023

Liebe Eltern und Mitglieder unserer Schulgemeinschaft,

bitte beachten Sie, dass im Zuge einer umfangreichen Baumaßnahme in der Möllner Innenstadt es zur Sperrung der Hauptstraße für den gesamten PKW-Verkehr in dem Zeitraum vom 11.04.23 bis zum 30.04.24 kommt.

Eine Durchfahrt wird bis zum Ende der Baumaßnahme nicht möglich sein.

Ab dem 17.7.2023 gelten im Zuge der Hauptstraßensperrung neue Fahrpläne für die Schulbusse.

Es wird mit Einschränkungen zu rechnen sein, die durch die endlichen Personal- und Fahrzeugkapazitäten leider nicht zu vermeiden sind.

Bitte informieren Sie sich hier rechtzeitig und besprechen die Fahrten zur Schule und nach Hause mit Ihrem Kind.



Nummer gegen Kummer: Elterntelefon

  • Am Elterntelefon erhalten Sie unter 0800 111 0 550 eine telefonische Beratung.
  • Anonym und kostenlos
  • Bei Bedarf erhalten Sie auch Informationen rund um Einrichtungen, die Ihnen zusätzliche Hilfe anbieten können.

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Broschüre: Online dabei - aber sicher! Kindern und Jugendlichen Orientierung in der digitalen Welt geben