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Religion an der TES

In der Eingangsphase (1. und 2. Schuljahr) erarbeiten wir Inhalte aus dem Philosophie- und Religionsunterricht gemeinsam im Klassenverband innerhalb einer „Sozialstunde“.

Wir möchten das selbstständige Denken der Schülerinnen und Schüler von Anfang an systematisch fördern und beachten das Prinzip der Problemorientierung. Der Unterricht erwächst aus dem kindlichen Fragen, der Neugier und Freude am Entdecken der Welt sowie an dem Umgang mit Problemen. Fragwürdiges aus der Lebens- und Erfahrungswelt der Kinder bildet meist den Ausgangspunkt. Der Unterricht fördert die Entwicklung eines problembewussten Zugangs zur Welt und ermöglicht Schülerinnen und Schülern, Gegenstände, Phänomene und Sachverhalte des Alltags und ihrer Lebenswelt ihrem Alter entsprechend zu beschreiben und zu reflektieren. Der Aufbau und die vertiefende Entwicklung der Kompetenzen im Fach vollziehen sich immer im Rahmen thematischer Arbeit.

Die Sozialstunde bietet Raum über Themen wie

  • „Ich und die anderen“,
  • „Wozu gibt es Regeln in einer Gemeinschaft?“,
  • „Freundschaft“ oder
  • „Was ist Glück?“

nachzudenken und sich darüber auszutauschen. Dabei lernen die Kinder mit Begrifflichkeiten umzugehen, eigene Erfahrungen und Gefühle zu äußern, Gesprächsregeln einzuhalten und Bezug auf Gesprächspartner/-innen zu nehmen.

Im 3. und 4. Schuljahr wird der Evangelische Religions- und Philosophieunterricht dann in zwei Stunden pro Woche parallel in jahrgangsübergreifenden Kursen erteilt. Zusätzlich bieten wir in diesem Schuljahr auch wieder Katholische Religion an.


Anmeldung und Planung

Aufgrund der Religionsfreiheit und aufgrund der Tatsache, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler der evangelischen oder katholischen Kirche angehören, besteht das Recht der Eltern bzw. der religionsmündigen Schülerinnen und Schüler, über die Teilnahme am RU zu entscheiden.

  • Der Runderlass „Religionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holstein“ vom 3. Juni 2010 hat diese Rechtsgrundsätze in § 4 entsprechend konkretisiert.
  • Für unsere verlässliche Unterrichtsplanung bitten wir um Rückmeldung auf den angefügten Elternbrief.

Religionsunterricht

Im Fach Religion lernen die Kinder christliche Werte, Glaubensaussagen und das christliche Gottesbild kennen, setzen sich fragend mit ihnen auseinander und lernen, ihre eigene Meinung zu formulieren und andere Meinungen zu respektieren. Den Schülerinnen und Schülern werden Maßstäbe für das eigene Handeln und die Entwicklung eines eigenen Wertesystems an die Hand gegeben.

Welche Antworten bietet die Religion auf unsere Lebensaufgaben und -probleme an und wie nehmen wir Menschen unterschiedlicher religiöser Herkunft wahr? Dazu gehört auch das Kennenlernen und der respektvolle Umgang mit anderen Religionen.

Im Mittelpunkt des Religionsunterrichtes steht das Kind, seine Fragen an das Leben, die Frage nach Gott und nach einem guten Miteinander der Menschen. Dazu lernt das Kind die Perspektive anderer Menschen einzunehmen, sich einzufühlen und dadurch das eigene Handeln zu hinterfragen. Wir denken über unser eigenes Leben nach und öffnen einen eigenen Horizont des Weltverstehens, der für die individuelle Identitätsbildung wichtig ist.

Zur Bildung eigener religiöser Identität gehört natürlich gleichzeitig die Verständigung mit unterschiedlichen religiösen und weltanschaulichen Positionen. Anhand von biblischen Geschichten, Bilderbüchern, kreativen Auseinandersetzungen, anschaulichen und praktischen Methoden zum Kennenlernen der Erscheinungsformen verschiedener Religionen setzen wir uns mit den eigenen Gottesbildern und denen anderer auseinander.

Eine Auswahl an Themen aus den aktuellen Fachanforderungen:

  • Geschichten aus dem alten und neuen Testament kennenlernen
  • „Ich bin einzigartig“ (sich und andere in ihrer Verschiedenheit wahrnehmen)
  • Wertschätzung, Empathie und respektvolle Begegnung als grundlegende Elemente eines gelingenden Zusammenlebens
  • Vielfalt der religiösen Erscheinungsformen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede entdecken

Fachanforderungen SH

Unter folgenden Adressen sind die aktuellen Fachanforderungen für Schleswig-Holstein abrufbar: