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Weiterführende Schulen

Hier erhalten Sie einen Überblick mit Informationen zum Übergang an die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen zum Schuljahr 2024/25 laut Erlass des Ministerium für Allgemeine und Berufliche Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur vom 22. Juni 2023

Verfahrensschritte:

Information der Eltern

Die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer der Jahrgangsstufe 4 in der Grundschule unterrichten bis spätestens zum 12. Januar 2024 (§ 8 GrVO) die Eltern über den Ablauf des Informations- und Anmeldeverfahrens in allen weiterführenden allgemeinbildenden Schulen.

Informationsveranstaltungen für den Übergang an die weiterführenden Schulen

Wir laden Sie herzlich zum Gesamtelternabend für den Jahrgang 4

  • am Dienstag, den 9.Januar 2024,
  • um 19 Uhr in der Mensa auf dem Schulberg ein

und informieren Sie, liebe Eltern, über die Angebote und Bildungsaufträge der weiterführenden Schulen sowie über die An- und Abschlussmöglichkeiten einschließlich des beruflichen Schulwesens. Lehrkräfte der Gemeinschaftsschule Mölln und des BBZ Mölln werden uns an diesem Abend unterstützen und Ihnen gute Tipps für den Übergang geben können.

Verpflichtende Einzelberatung zur Schulübergangsempfehlung an den Grundschulen

Nach § 7 GrVO erhalten die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 4 mit dem Zeugnis zum ersten Halbjahr eine schriftliche Schulübergangsempfehlung.

Zu Beginn des zweiten Halbjahres bis spätestens 16.02.2024 laden die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer die Eltern zu einer verpflichtenden Einzelberatung ein. Sie besprechen mit den Eltern die Schulübergangsempfehlung und beraten sie hinsichtlich der Wahl der geeigneten Schulart.

Die Grundschulen informieren die Eltern über die Angebote und Bildungsaufträge der weiterführenden Schulen sowie über die An- und Abschlussmöglichkeiten einschließlich des beruflichen Schulwesens.

Information der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen

In den aufnehmenden Schulen erfolgen Informationsveranstaltungen bis zum 16. Februar 2024.

Hier stellen sich die einzelnen Schulen der Schularten mit ihren spezifischen Zielen, Anforderungen und Arbeitsweisen vor.

Informationen zum Anmeldeverfahren der weiterführenden Schulen in Mölln

Hier finden Sie die Gesamtübersicht der Informationsveranstaltungen aller weiterführenden Schulen im Herzogtum Lauenburg für das Schuljahr 2024/25.

Weiterführende Schule in Mölln

Individuelle Beratung der Eltern durch die weiterführenden allgemeinbildenden Schulen

Die Schulen ermöglichen auf Wunsch der Eltern eine individuelle Beratung bis zum 16. Februar 2024.

Verpflichtend ist gemäß § 8 GrVO diese Beratung am Gymnasium für diejenigen Eltern, die ihr Kind am Gymnasium anmelden möchten und dessen Schulübergangsempfehlung die Schulart Gymnasium nicht mit einschließt.

Die Beratung erfolgt an der Schule, an der das Kind angemeldet werden soll.

Anmeldezeitraum

19. Februar bis zum 28. Februar 2024

Die Eltern melden ihr Kind bei der Wunschschule im Anmeldezeitraum an.

Zur Anmeldung sind folgende Unterlagen mitzunehmen:

  • der Anmeldeschein mit Schulübergangsempfehlung der Grundschule,
  • Kopie des Halbjahreszeugnisses des vierten Jahrgangs,
  • Geburts- bzw. Abstammungsurkunde,
  • Impfnachweis der Masernimpfung,
  • wenn vorhanden: Lernpläne oder Unterlagen zur sonderpädagogischen Förderung,
  • wenn vorhanden: Kopie LRS-Bescheinigung,
  • Kopie Schwimmabzeichen "Bronze", sofern es vorliegt.

Bitte beachten Sie dazu auch die Informationen, die auf den jeweiligen Homepages der Schulen veröffentlicht werden.

Verfahren für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf

Am Ende des ersten Schulhalbjahres der Jahrgangsstufe 4 informieren die Förderzentren die Eltern über die Regelungen zum bevorstehenden Schulwechsel und über die in Frage kommenden weiterführenden allgemeinbildenden Schulen oder ggf. Förderzentren.

Die Eltern äußern gegenüber dem zuständigen Förderzentrum einen Erst-, einen Zweit- und einen Drittwunsch für eine Schule, die ihr Kind künftig besuchen soll.

Die Eltern können die Informationsangebote der weiterführenden allgemeinbildenden Schulen in Anspruch nehmen; eine Anmeldung dort ist aber nicht erforderlich.