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Religion an der TES

Auf dieser Seite finden Sie die aktuellen Dokumente der Fachkonferenz Religion zum schulischen Fachcurriculum und zur Unterrichtsgestaltung.

  • Stand: Oktober 2025

In der Eingangsphase (1. und 2. Schuljahr) erarbeiten wir Inhalte aus dem Philosophie- und Religionsunterricht gemeinsam im Klassenverband innerhalb einer „Sozialstunde“.

Wir möchten das selbstständige Denken der Schülerinnen und Schüler von Anfang an systematisch fördern und beachten das Prinzip der Problemorientierung. Der Unterricht erwächst aus dem kindlichen Fragen, der Neugier und Freude am Entdecken der Welt sowie an dem Umgang mit Problemen. Fragwürdiges aus der Lebens- und Erfahrungswelt der Kinder bildet meist den Ausgangspunkt. Der Unterricht fördert die Entwicklung eines problembewussten Zugangs zur Welt und ermöglicht Schülerinnen und Schülern, Gegenstände, Phänomene und Sachverhalte des Alltags und ihrer Lebenswelt ihrem Alter entsprechend zu beschreiben und zu reflektieren. Der Aufbau und die vertiefende Entwicklung der Kompetenzen im Fach vollziehen sich immer im Rahmen thematischer Arbeit.

Die Sozialstunde bietet Raum über Themen wie

  • „Ich und die anderen“,
  • „Wozu gibt es Regeln in einer Gemeinschaft?“,
  • „Freundschaft“ oder
  • „Was ist Glück?“

nachzudenken und sich darüber auszutauschen. Dabei lernen die Kinder mit Begrifflichkeiten umzugehen, eigene Erfahrungen und Gefühle zu äußern, Gesprächsregeln einzuhalten und Bezug auf Gesprächspartner/-innen zu nehmen.

Im 3. und 4. Schuljahr wird der Evangelische Religions- und Philosophieunterricht dann in zwei Stunden pro Woche parallel in jahrgangsübergreifenden Kursen erteilt. Zusätzlich bieten wir in diesem Schuljahr auch wieder Katholische Religion an.


Anmeldung und Planung

Aufgrund der Religionsfreiheit und aufgrund der Tatsache, dass nicht alle Schülerinnen und Schüler der evangelischen oder katholischen Kirche angehören, besteht das Recht der Eltern bzw. der religionsmündigen Schülerinnen und Schüler, über die Teilnahme am RU zu entscheiden.

  • Der Runderlass „Religionsunterricht an den Schulen in Schleswig-Holstein“ vom 3. Juni 2010 hat diese Rechtsgrundsätze in § 4 entsprechend konkretisiert.
  • Für unsere verlässliche Unterrichtsplanung bitten wir um Rückmeldung auf den angefügten Elternbrief.

Fachanforderungen SH

Unter folgenden Adressen sind die aktuellen Fachanforderungen für Schleswig-Holstein abrufbar: